Ausschuss für Mutterschutz Vorgaben zur Gefährdungsbeurteilung veröffentlicht

Zwei Eltern küssen ihr Baby
Mütter und ihre Kinder bestmöglich schützen© Bildnachweis: fotolia/detailblick-foto

Am 8. August hat der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) die erste Regel zur Gefährdungsbeurteilung im Bereich des Mutterschutzes veröffentlicht. Sie soll Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dabei unterstützen, die mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Frauen und Kinder besser schützen

Ziel der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung ist es, eventuelle Gefährdungen der schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder während ihrer Ausbildung zu ermitteln. Auf dieser Grundlage sollen geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet werden, die es der schwangeren oder stillenden Frau ermöglichen, sicher an der Ausbildung oder am Erwerbsleben teilzuhaben.

Die erste Mutterschutz-Regel konkretisiert außerdem die Gestaltung der Arbeitsbedingungen, die Rangfolge der Schutzmaßnahmen sowie die Dokumentation und Information durch die Arbeitgebenden. Die Regel bezieht sich auch auf unzulässige Arbeitszeiten und auf unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen.

Das Bundesfamilienministerium hat die Mutterschutz-Regel im Einvernehmen mit dem Bundesarbeitsministerium, dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesbildungsministerium erstellt.

Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu)

Der AfMu wurde 2018 vom Bundesfamilienministerium mit der Reform des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) eingerichtet.


Die ehrenamtlich arbeitenden Mitglieder des Ausschusses vertreten öffentliche und private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Ausbildungsstellen, Gewerkschaften, Studierendenvertretungen, Landesbehörden und die Wissenschaft.


Der Ausschuss berät das Bundesfamilienministerium. Er entwickelt praxisgerechte Regeln, die es Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern erleichtern, bei der Umsetzung des Mutterschutzes den aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.