Kinder tragen ein T-Shirt "Starkmachen für Kinderrechte"
© Felix Zahn/photothek.net

Kinderrechte ins Grundgesetz

Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Für die geplante Grundgesetzänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich.

  • Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes besteht aus insgesamt 54 Artikeln und basiert auf vier Grundprinzipien: dem Diskriminierungsverbot, dem Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, dem Beteiligungsrecht und dem Kindeswohlvorrang.

  • Die Rechte von Kindern stehen im Alltag oft in Konflikt mit anderen Interessen. Aber die VN-Kinderrechtskonvention sagt klar: Das Kindeswohl hat Vorrang.

  • Das Bundesfamilienministerium steht im stetigen Austausch mit vielen Organisationen, die Kinder und Jugendliche unterstützen und ihre Rechte stärken. Eine Auswahl an Experten und Expertinnen finden Sie auf dieser Seite.

  • 30 Jahre Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen: Aus diesem Anlass tourte der Kinderrechte-Bus des Bundesfamilienministeriums im Jahr 2019 durch Deutschland. Das Motto lautete: "Starkmachen für Kinderrechte".

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