Europäische Vereinbarkeitsrichtlinie Bundeskabinett stärkt Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Ein Vater mit seinen zwei Kindern in der Küche, der Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie schafft
Eine EU-Richtlinie soll die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben stärken. Außerdem plant die Bundesregierung ein Gesetz, das nach einer Geburt dem zweiten Elternteil eine zehntägige bezahlte Auszeit ermöglicht © iStock/Graham Oliver

Die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige legt europaweit verbindliche Standards fest. Bis August müssen alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Bestimmungen in nationales Recht umsetzen. Das Bundeskabinett hat am 8. Juni einem Gesetz zugestimmt, um die Vorgaben vollständig umzusetzen.

Weitere Regelungen für mehr Vereinbarkeit schaffen

In Deutschland gibt es mit Elternzeit, Elterngeld, Pflegezeit und Familienpflegezeit bereits wirksame Erleichterungen für Familien mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Das Gesetz sieht nun weitere Regelungen vor. Dazu gehören:

  • Arbeitgeber müssen künftig unabhängig von der Betriebsgröße die Ablehnung eines Antrags auf flexible Arbeitsregelungen in der Elternzeit begründen.
  • Arbeitgeber von Kleinbetrieben müssen Anträge der Beschäftigten auf den Abschluss einer Vereinbarung über eine Freistellung nach dem Pflegezeit- sowie dem Familienpflegezeitgesetz künftig innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Antrags beantworten und im Fall der Ablehnung begründen.
  • Für Beschäftigte in Kleinbetrieben, die mit ihrem Arbeitgeber eine Freistellung nach dem Pflegezeit- oder dem Familienpflegezeitgesetz vereinbaren, gelten die damit verbundenen Rechte und Rechtsfolgen. Insbesondere haben sie auch einen Kündigungsschutz für die Dauer der vereinbarten Freistellung.
  • Die Zuständigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird erweitert im Hinblick auf Fragen im Zusammenhang mit Diskriminierungen, die unter die Vereinbarkeitsrichtlinie fallen. Das bedeutet zum Beispiel, dass beschäftigte Eltern und pflegende Angehörige sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden können, wenn sie der Ansicht sind, wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit, Pflegezeit oder Familienpflegezeit oder des Rechts zum Fernbleiben von der Arbeit im akuten Pflegefall nach § 2 Pflegezeitgesetz benachteiligt worden zu sein. Gleiches gilt, wenn Beschäftigte aus dringenden familiären Gründen, etwa wegen eines Unfalls, von der Arbeit fernbleiben und meinen, deshalb benachteiligt worden zu sein.

Zweiten Elternteil zwei Wochen freistellen

Die zehntägige bezahlte Auszeit für den zweiten Elternteil rund um die Geburt des Kindes, die ebenfalls in der Richtlinie vorgegeben ist, muss Deutschland aufgrund seiner umfassenden Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld nicht umsetzen. Die Koalitionspartner haben sich jedoch im Koalitionsvertrag darauf verständigt, eine zweiwöchige Freistellung für Partnerinnen und Partner nach der Geburt eines Kindes einzuführen. Dies wird im Rahmen eines eigenen Gesetzgebungsvorhabens noch im Jahr 2022 angestrebt.

Die Vereinbarkeitsrichtlinie

Die Vereinbarkeitsrichtlinie wurde im Juni 2019 vom Europäischen Rat angenommen und veröffentlicht. Ihr Ziel ist, die Gleichstellung und Chancengleichheit zu fördern und die Rechte von Frauen und Männern in der Europäischen Union weiter zu stärken.